Die Prüfung zum VFD Geländerittführer
(von Manfred Reiss , Landessportwart Rheinland-Pfalz)
WARUM
ist die Ausbildung zum Geländerittführer erstrebenswert?
Wie oft kommt es vor, dass Freunde sich zusammentun und einen gemeinsamen Ritt unternehmen wollen, oder dass der Stammtisch einen gemeinsamen Ritt organisieren möchte? Es wird immer einer gesucht, der die Strecke kennt, oder in der Lage ist eine Karte zu lesen, der weiß, was man alles mitnehmen muss und wie man sich in Wald und Flur als Reitergruppe verhält. Manche hätten auch Spaß daran geführte Ritte als Nebenerwerb durchzuführen oder sie sind Gewerbetreibende und wollen die Gäste ihrer Wanderreitstation zur nächsten Station führen. Es gibt also viele Gelegenheiten, zu denen man nach dem Nachweis seiner Qualifikation als Rittführer gefragt werden könnte. Daneben ist es in der heutigen Zeit besonders wichtig, sich im eventuellen Haftungsfall, der schneller eintreten kann als man es sich wünscht, nicht gleich einer Existenzbedrohung gegenüber zu sehen. Eine entsprechende Versicherung durch die VFD und der Nachweis der Fachkunde durch den Geländerittführerausweis können hier eine wichtige Rolle spielen.
WELCHE
Voraussetzungen sind für die Teilnahme an der Prüfung nachzuweisen?
Die ARPO (Ausbildungsrichtlinien und Prüfungsordnung der VFD) schreibt vor, dass der Prüfling mindestens 18 Jahre alt sein und den VFD Geländereiter abgelegt haben muss, dass er einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 40 Unterrichtseinheiten besucht haben und das Können der 1. Hilfe am Pferd und die 1. Hilfe am Mensch nachweisen muss, wobei letztere nicht älter als 2 Jahre sein darf. Er muss 15 Tages- oder Halbtagesritte in einer Gruppe von mindestens fünf Reitern in Anwesenheit eines Prüfers für Rittführer nachweisen, oder alternativ einen Sichtungsritt mit einem entsprechend qualifizierten Prüfer ablegen. Zwischen Geländereiter und Rittführer ist ein Jahr Wartezeit vorgeschrieben. Dieses kann aber ebenfalls durch den Sichtungsritt aufgehoben werden.
WO
kann ich eine Prüfung anmelden?
Diese wird in Rheinland-Pfalz mit einem dafür vorgesehenen Formular beim Landessportwart beantragt. Die Nachweise der Voraussetzungen werden als Kopien mit eingereicht. Der Landessportwart beauftragt einen Prüfer für die jeweilige Stufe. Der Prüfer und der Prüfling vereinbaren einen Termin für die Prüfung.
WIE
ist der Ablauf einer Prüfung?
Die Prüfung besteht aus drei Teilen, die grundsätzlich auch einzeln abgelegt und auch einzeln wiederholt werden können. Es können bis zu drei Geländerittführer pro Tag geprüft werden.
Die erste Prüfung ist die Reitprüfung III, die verschiedene Einzelaufgaben in der Bahn fordert. Da die VFD grundsätzlich für alle Reitweisen offen sein will, sind die Aufgaben entsprechend formuliert und die Prüfer durchaus flexibel in der Bewertung der Ausführung. Kann beispielsweise ein Isländer gar nicht traben, wird der Prüfer die Trabaufgaben entsprechend ersetzen. In der Reitprüfung werden kurz gesagt Zirkel und Volten in Schritt, Trab und Galopp verlangt, Rückwärtsrichten und Schenkelgehorsam, eine einhändige Schrittaufgabe und gutes Führen gehören auch dazu.
Die Reitprüfung kann mit einem anderen Pferd geritten und zu einem anderen Zeitpunkt und an einem anderen Ort als die restlichen Teile der Prüfung abgenommen werden.
Der zweite Teil ist eine schriftliche Prüfung, die aus 30 Fragen besteht, von denen mindestens 17 korrekt beantwortet sein müssen. In Grenzfällen kann der Prüfer eine mündliche Prüfung anschließen um eine Entscheidung treffen zu können. Die schriftliche Prüfung wird meistens vor dem praktischen Teil durchgeführt.
Der dritte Teil ist der praktische Teil im Gelände. Der Prüfling muss 14 Tage vor dem Prüfungstermin eine Ausschreibung und Anmeldung zu einem Ritt erstellen und dem Prüfer zuleiten. Eine in einer Karte 1:25.000 eingezeichnete Strecke geht dem Prüfer ebenfalls zu. Am Prüfungsritt müssen mindestens 5 Reiter beteiligt sein.
Am Tage der Prüfung beginnt dieser praktische Teil mit der Rittführerbesprechung. Danach folgt die Reittauglichkeitsprüfung der einzelnen Pferde. Die Ausrüstung der Prüflinge wird auf Vollständigkeit und Tauglichkeit, sowie korrekte Verschnallungen kontrolliert und diese wiederum prüfen die Ausrüstung der Mitreiter für die sie ja als Rittführer verantwortlich sind. Nach dem Satteln ordnet der Prüfling meistens einen Kennenlernstern an, der ihm hilft die Pferde und auch die reiterlichen Künste der Mitreiter einer ersten Einschätzung zu unterziehen. Danach beginnt der Ritt, auf dem jeder Prüfling mindestens 8km Strecke führen muss. In dieser Strecke müssen pro Prüfling mindestens eine Straßenüberquerung und eine Rast mit Anbinden der Pferde enthalten sein. Während des Rittes ordnet der Prüfer verschiedene Sonderprüfungen an. Solche Sonderprüfungen sind Unglücksfälle mit Mitreitern oder eine Verletzung bei einem Pferd. Hier sind Verbände anzulegen, korrekte und vollständige Notrufe abzusetzen, der Standort ist genau zu beschreiben, ggf. sind Mitreiter mit Aufgaben auszusenden, das Pferd eines Mitreiters als Handpferd mitzunehmen, und viele Möglichkeiten mehr. Es können Lederriemen, Halfter oder Ausrüstung defekt sein, die der Prüfling reparieren oder ersetzen muss und ggf. kann der Prüfer auch mal einen der Mitreiter verschwinden lassen um zu sehen ob der Prüfling bemerkt, wenn der Gruppe ein Reiter abhandenkommt. Den Abschluss des Rittes bildet dann das Ankommen in der Station. Wenn die Pferde alle versorgt sind hält der letzte Prüfling eine Abschlussbesprechung. Danach wird die Prüfung vom Prüfer als beendet erklärt.
Ein Prüfling, der einen guten und ausführlichen Rittführerkurs besucht hat, wird keine Probleme haben hier zu bestehen. Der Prüfer notiert sich zu den einzelnen Situationen eine entsprechende Beurteilung. Diese wird den Prüflingen in der Einzelbesprechung nach dem Rittende auseinandergesetzt und es wird ihnen mitgeteilt, ob sie bestanden haben oder nicht.
Das Nichtbestehen eines Prüflings begründet sich meistens durch Gefahrensituationen, die nicht hätten entstehen müssen, wenn der Prüfling anders gehandelt hätte oder aufmerksamer gewesen wäre. Von daher sind Straßenüberquerungen und überhaupt das Reiten im Straßenverkehr nicht zu unterschätzen. Merkt der Prüfer, das der Prüfling die Gruppe häufig nicht im Blick hat, beispielsweise weil er so mit der Orientierung oder seinem Pferd beschäftigt ist, dass er sich nicht auf die Gruppe konzentrieren kann, wird er an geeigneter Stelle einen Mitreiter zurückbleiben lassen. Der Mitreiter könnte ja in ernsten Schwierigkeiten sein, deshalb ist diese Maßnahme als Ausschlusskriterium zu bewerten. Bemerkt der Prüfling das Fehlen des Mitreiters nicht innerhalb einer akzeptablen Zeit, muss der Prüfer ihn durchfallen lassen.
Ähnliches gilt für das Nichtbeachten von rechtlichen Bestimmungen, beispielsweise das Durchreiten von Feldern und Waldbestand ohne Not oder falsches Verhalten im Straßenverkehr. Bringen diese Verhaltensweisen noch eine Gefährdung mit sich, kann die Prüfung nicht als bestanden bewertet werden.
Gott sei Dank sind diese Fälle beim Geländerittführer doch relativ selten. Beim Status des Wanderrittführers werden von den Prüfern noch einmal strengere Maßstäbe angelegt. Dieser darf sich wesentlich weniger Unsicherheiten leisten, da er kein Neuling in der Rittführung ist.
Die Ausbildung von Geländereitern und Rittführern in Rheinland-Pfalz hat allerdings mit der Entwicklung der ARPO Stand gehalten und die daraus hervorgehenden Prüflinge zeichnen sich in den allermeisten Fällen durch eine gute Wissensbasis aus, die in der Praxis sicher umgesetzt wird. Prüfer kann man im Übrigen werden, wenn man mindestens Geländerittführer ist, eine Prüfereinstiegsschulung besucht und je Status, den man prüfen möchte, mindestens drei Assistenzen mitgeritten ist. Prüfen kann man immer nur bis zu der Stufe, die man selbst auch innehat.
Ich hoffe, dieser Artikel hat Euch geholfen, eine bessere Vorstellung zur Durchführung einer Prüfung zum Geländerittführer zu bekommen. Sollte Euch die mit vielen Bildern versehene, chronologisch geschilderte Abfolge einer tatsächlich stattgefundenen Prüfung interessieren, könnt ihr einen Bericht von mir über eine Geländerittführerprüfung mit fünf Prüflingen an einem Wochenende unter www.vfdrp.de nachlesen.