Auch in RLP steht die Pferdesteuer seit dem Sommer, auf der Tagesordnung der Kommunen. Hintergrund: Am 18. 08. 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit dem Beschluss (Az.: 9 BN 2.15) entschieden, dass die Gemeinden grundsätzlich berechtigt sind, eine Pferdesteuer als örtliche Aufwandsteuer zu erheben.
Allerdings wird die Pferdesteuer in RLP meist nicht aus finanziellen Gründen gefordert, sondern aufgrund beschädigter Wege, Pferdeäpfel oder einer Gleichbehandlung im Bezug auf die Hundesteuer. In Melsbach haben die Vertreter der Verbände Klaus Blässing (PSV), Michael Anhalt und Rüdiger Schnug (VFD) Gespräche geführt und Melsbach verzichtet vorerst auf die Pferdesteuer.
In jedem Fall gilt es, weiter wachsam zu bleiben! Beim VFD-Partner Aktionsbündnis Pro Pferd e. V. laufen wie bisher die Fäden zusammen. Viele Pferdesteuerpläne wurden bereits ad acta gelegt. Nur durch die langjährige, verbandübergreifende Abwehrarbeit konnten die Kommunen durch glasklare Argumente überzeugt werden. Dies erkennt man deutlich auf der Karte des APP e.V., dort findet man nicht nur die Verdachtsgemeinden, sondern viel mehr Kommunen die sich gegen die Pferdesteuer entschieden haben. Und die Gemeinde Weißenborn (Hessen) hat die Pferdesteuer schon wieder abgeschafft! http://propferd.org/index.php/pferdesteuer-aktuell/200-weissenborn-schafft-pferdesteuer-wieder-ab.html