31.01.2022: Die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeVO) ist in Kraft treten und soll bis zum 28. Februar gültig sein. 


Schaubild zur 2G-Plus-Regel

Sport im Innenbereich: Im Amateur- und Freizeitsport gilt im Innenbereich die 2G+-Regelung, d.h., es dürfen ausschließlich geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Personen, die noch zusätzlich über einen aktuellen negativen Testnachweis verfügen müssen, anwesend sein. Somit gilt 2G+  auch für das Reiten in der Reithalle sowie lt. veröffentlichter Auslegung, auch für das Bewegen von Pferden. Für Berufsreiter, Trainer, Hufschmiede und TIerärzte gilt die betriebliche 3G-Regelung. Für ehrenamtliche Übungsleiter gilt jetzt auch 2G+.

Sport im Außenbereich: Im Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich gilt die 2G-Regelung.

Für den Reitsport und die Bewegung der Tiere in der Reithalle in Reiterhöfen und Reitschulen gelten die Regelungen für den Sport (siehe „Sport“). Für die Versorgung der Tiere in den Ställen gelten diese Regelungen hingegen nicht, hier bestehen nur für die Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber und Beschäftigte die 3G-Regelung am Arbeitsplatz, im Übrigen jedoch keine weiteren Einschränkungen. Grundsätzlich ist Haltern von Tieren aus tierschutzrechtlichen Gründen der Zugang zu ihren Tieren zu gewähren, auch wenn diese auf der Weide, in einem Pensionsstall, in einer Geflügelzuchtanlage etc. untergebracht sind. Auch in der Krisensituation müssen Fütterung, Pflege und ggf. Auslauf der Tiere sichergestellt werden. Dabei muss geprüft werden, ob dies durch ggfs. vorhandenes Personal geleistet werden kann. Darüber hinaus müssen tierärztliche Versorgung und Versorgung durch bspw. Hufschmiede sichergestellt werden. In Fällen von Quarantäne der für die Versorgung der Tiere verantwortlichen Personen müssen nach Möglichkeit Vertretungs-/Aushilfskräfte eingesetzt werden. In Fällen, in denen dies nicht möglich ist, müssen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen beachtet und z.B. der Kontakt mit anderen Personen durch Abstandhalten vermieden werden. (AHA-Regeln, ggf. weitere Absprächen mit den anderen EinstellerInnen). 

Der VFD-Bundesverband setzt sich weiter dafür ein, dass sachgerechte Regelungen in Übereinstimmung mit dem Infektionsschutz und den Bedürfnissen von Tier und Mensch getroffen werden. Die VFD gibt keine Empfehlungen für oder gegen eine Covid-19-Schutzimpfung ab.

Bitte passt auf Euch und eure Mitmenschen auf! 

Hier findet Ihr die tagesaktuellen Bestimmungen

Quellen: 
https://corona.rlp.de/de/startseite/
https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/

Werbung