LAV und Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt haben ein gemeinsames Projekt zum Antikörpernachweis gegen die WNV-Infektion bei Pferden in LSA gestartet. Hier dazu eine Pressemitteilung für Euch:

„Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LAV) – Presseinformation Nr. 083/2019
Halle, 29. November 2019
Seit 2018 ist das West-Nil-Virus in Sachsen-Anhalt nachgewiesen worden. Die geographische Verbreitung und die klinischen Fälle, auch bei Pferden, nahmen 2019 deutlich zu. Dennoch ist über die tatsächliche Verbreitung der West-Nil-Virus-Infektion in Sachsen-Anhalt bisher wenig bekannt. An der von Mücken übertragenen Infektion erkranken nicht nur Pferde sondern auch Menschen. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche.

Ab 01. Dezember 2019 können Pferdebesitzer in Sachsen-Anhalt ihre Tiere auf Antikörper gegen das West-Nil-Virus beim Landesamt für Verbraucherschutz im Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal untersuchen lassen. Die entstehenden Untersuchungskosten trägt die Tierseuchenkasse im Rahmen ihrer Beihilfesatzung als besondere Untersuchung. Die Tierbesitzer tragen nur die Kosten der tierärztlichen Probenentnahme. Die Abrechnung der Untersuchungskosten erfolgt direkt zwischen dem Labor und der Tierseuchenkasse. Damit bedarf es keines gesonderten Antrages auf Beihilfe. Auf diese Verfahrensweise haben sich die Tierseuchenkasse und das Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt geeinigt und hier eine entsprechende Kooperation geschlossen.

Tierbesitzer, deren Pferde bisher noch nicht geimpft worden sind, können durch den Hoftierarzt eine Blutprobe entnehmen lassen und diese Probe mit dem aktuellen Untersuchungsantrag an das Landesamt für Verbraucherschutz in Stendal senden. In jedem Fall soll die Durchführung der Untersuchung mit dem zuständigen Veterinäramt abgestimmt sein, da dieses für die Überwachung anzeigepflichtiger Tierseuchen zuständig ist. Die Veterinärämter entscheiden in eigener Zuständigkeit über die Verfahrensweise.

Die Probe kann als Serum mit der Post oder über die Kurierstützpunkte mit dem LAV Kurier eingesandt werden. Die entsprechenden Verpackungsvorschriften für den Versand von Blutproben sind dabei zu beachten.“
Hier geht’s zum Untersuchungsantrag:
https://verbraucherschutz.sachsen-anhalt.de/wir-ueber-uns-service/die-pressestelle/pressemitteilungen/antikoerpernachweis-gegen-die-west-nil-virus-infektion-bei-pferden/

Am 24.1.2020 gibt’s einen VFD-Informationsabend dazu. Wenn Ihr diese Veranstaltung auch für Eure Region / Eure Stammtische einladen möchtet, meldet Euch bitte beim Vorstand!

Foto: mdr.de

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