Der VFD Sachsen liegt ein Schreiben des „Sächsischer Landkreistag“ vor in dem die vom „Sächsisches Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft“ geplante Änderung des Sächsischen Waldgesetzes näher beschrieben wird:

Demnach wird beabsichtigt den § 12 des Sächsischen Waldgesetzes neu zu fassen. Dann wird künftig das Reiten grundsätzlich auf allen dafür geeigneten Wegen im Wald gestattet, ohne daß es einer vorherigen Ausweisung oder Kennzeichnung bedarf. Hiervon ausgenommen sind lediglich Sport- und Lehrpfade, Fußwege und Wege, auf denen eine Begegnung mit Fußgängern wegen der zu geringen Wegbreite gefährlich wäre. Weiterhin wird die Reitwegeabgabe perspektivisch abgeschafft, damit ist der Freistaat nicht mehr verpflichtet, erhebliche Schäden, die durch das Reiten auf Waldwegen entstehen, zu ersetzen oder zu beseitigen. Die vorhandenen Gelder, nach VFD-Schätzung rd. T€ 180, werden bis Ende 2020 zweckgebunden für die Beseitigung von Reitwegeschäden verwendet.

Begründet wird das von den Freizeitreitern langersehnte Umdenken wie folgt: „Es ist mit sinkenden Kosten für die Verwaltung, insbesondere für die unteren Forstbehörden zu rechnen, da die bisherigen behördlichen Aufgaben in Bezug auf die Verwaltung (insbesondere Erhebung und Abrechnung der Reitwegeabgabe) und Kontrolle des Reitens im Wald stark reduziert wurden. Die Neuregelung des Gesetzes verursacht keine zusätzlichen Kosten bei Bürgern und entlastet die Reiter zusätzlich von der bisher zu entrichtenden Sonderabgabe. Beim Staatsbetrieb Sachsenforst führt die Abschaffung der Reitwegeabgabe zur Senkung der Kosten (u. a. ca. 4 T€ Sachkosten bei der oberen Forstbehörde für die Beschaffung der Reitwegeplaketten).“

Weiter ist zu lesen: „Aufgrund einer aktuellen Prüfung des Sächsischen Rechnungshofes wäre es nach dem Verursacherprinzip angezeigt, neben den Kosten für die Ersetzung oder Beseitigung der Wegeschäden auch den Verwaltungsaufwand … der Forstbehörden durch die Reitwegeabgabe zu decken. Dabei ergibt sich, daß der Anteil des Verwaltungsaufwands an der Reitabgabe den Anteil der Reitschäden übersteigt. Die Reitabgabe müßte bei Berücksichtigung des Verwaltungsaufwands von derzeit € 10 auf geschätzte € 150 im Jahr pro Pferd erhöht werden, sofern im selben Umfang Pferdekennzeichnungen von Reitern erworben werden.“

Der VFD Landesvorstand sieht sich über diese Entwicklung bestätigt, zumal er bereits im Oktober 2010 beim Sächsischen Rechnungshof eine „Bürgereingabe wegen Verschwendung von Steuergeldern betr. des SächsWaldG“ eingereicht hatte.

„Wir sind auf der Zielgeraden!“ sagt Uwe Plate, 1. Vorsitzender der VFD LV Sachsen, „Wir hatten mit unserem Schreiben an den Rechnungshof auf das Mißverhältnis Einnahmen/Verwaltungskosten hingewiesen. Mit kleinen Anfragen im Landtag, eingebracht durch die Linken, Grünen und FDP, haben wir dem SMUL wiederholt Kopfzerbrechen bereitet. Wenn bald auch noch das Reiten im Wald freigegeben wird freut es uns FreizeitreiterInnen um so mehr!“

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