DIe Einschränkungen für den Pferdesport gemäß der neunten SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt bleiben bestehen.

Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung, die ab dem 16. Dezember 2020 gilt, sind grundsätzlich auch weiterhin alle Sportanlagen zu schließen. Ausnahmen werden unter anderem auch weiterhin für den „kontaktfreien Individualsport allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand“ und für Berufssportler gemacht. Grundsätzlich gilt auch weiterhin: Reiten ist eine Individualsportart und fällt demnach unter die Ausnahmeregelung der aktuellen Verordnung. Ausreiten im Gelände ist also ausdrücklich erlaubt. Auf Reitanlagen sollen ein Pferd je 200 qm (Reithalle, Reitplatz) bewegt werden dürfen - was bei einem Platz von 20x40m maximal 4 Reiter bedeutet. Die Beaufsichtigung durch eine weitere Person ist aus Sicherheitsgründen möglich, Zuschauer sind nicht erlaubt. Aktive Unterrichtserteilung ist in Form von Einzeltraining erlaubt. Ausbildungskurse und Lehrgänge können derzeit nicht angeboten werden. Details können in der Verordnung nachgelesen werden:

 https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/Geteilte_Ordner/Corona_Verordnungen/Dokumente/9._VO_unterschrieben.pdf.

Natürlich gelten auch auf den Reitanlagen alle Abstands- und Hygieneregeln. Bitte informiert Euch ggf. direkt bei Euren Stallbetreibern und haltet Euch an deren Hygienekonzepte. Grundsätzlich gilt, was im jeweiligen Landkreis angeordnet ist. Bitte informiert Euch lokal über die Regelungen. Für Rückfragen steht der VFD-Landesvorstand Sachsen-Anhalt gern zur Verfügung.

Bleibt gesund!

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