Dies kann nur der Zuständige des Landesverbandes ausführen

Der im LV zuständige für Wanderreitstationen überwacht die in seinem Bereich vorgenommenen Einträge.

Alle Einträge kann der Zuständige ändern.
Dies ist allerdings die vorrangige Aufgabe des Autors und sollte von ihm selbst vorgenommen werden.
In der Regel wird der Zuständige den Autor per E-Mail dazu auffordern.

Wenn ein Eintrag nicht veröffentlicht werden soll, kann der Zuständige diesen deaktivieren.
Sind die notwendigen Änderungen vom Autor vorgenommen worden, steht einer aktivierung meist nichts mehr im Wege.

Die deaktivierten Stationen sind in der Übersicht zur Wartung rot gekennzeichnet.

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