UPDATE 13.03.20: Ging es vor einigen Tagen noch um Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen, die wir nicht haben – sprechen wir heute von Schulschließungen und der Reduzierung von sozialen Kontakten. Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11.03.2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Hierzu das Statement des Bundesverbandes:

Für VFD-Veranstaltungen der Landesverbände oder selbstständiger Unterverbände spricht das Präsidium folgende Empfehlung aus: der jeweilige Veranstalter sollte sich an die Weisungen der regional zuständigen Behörde halten und auch den Aspekt der Fürsorgepflicht beachten. Eine generelle Absage von VFD-Veranstaltungen kann durch das Präsidium nicht erfolgen, dies liegt in der Verantwortung des jeweiligen Veranstalters. 

Die Einschätzung kann sich kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern. Wir bitten Euch in der nächsten Zeit: Nehmt die kurzfristigen Absagen nicht übel, schaut vor allen Veranstaltungen kurz ins VFDnet oder auf unsere Facebookseite. Alle versuchen nach bestem Wissen und Gewissen Entscheidungen zu fällen. 

Ergänzung vom 12.03.2020:
Die Budel wird ausfallen, wenn das Gesundheitsamt oder eine andere befugte Behörde in Hessen (oder bundesweit) die Durchführung solcher Veranstaltungen untersagt.

Das Robert Koch-Institut empfiehlt Menschen, die an akuten respiratorischen Erkrankungen leiden, generell lieber zuhause zu bleiben - v.a. um sich selbst zu schonen, aber auch, um andere vor Ansteckung zu schützen. Personen, die sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sollten – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte vermeiden und nach Möglichkeit zu Hause bleiben. Aktuelle Empfehlungen zum Coronavirus veröffentlicht das Robert-Koch-Institut hier: www.rki.de

Wer kommt in häusliche Quarantäne?
In häusliche Quarantäne kommen Personen, die mit Menschen Kontakt hatten, bei denen das Coronavirus nachgewiesen wurde. Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Infektion, dürfen die Betroffenen dann einen konkret benannten Ort nicht verlassen. Diese Anordnung basiert rechtlich auf das Infektionsschutzgesetz. Die Gesundheitsämter vor Ort ordnen diese einschränkenden Maßnahmen an. Verstöße können lt. Gesetz mit Freiheitsentzug bestraft werden. Die häusliche Quarantäne dauert 14 Tage. In dieser Zeit soll das zuständige Gesundheitsamt mit den Betroffenen täglich Kontakt halten, um den Gesundheitszustand zu beobachten und das konkrete Vorgehen im Einzelfall festzulegen.
Zu den Regeln, die das Gesundheitsamt festlegt, zählen folgende:

  • Abstand zu anderen halten, nur so viel Körperkontakt wie nötig
  • Wohnung oder Grundstück nicht verlassen
  • regelmäßiges Lüften
  • ein eigenes Badezimmer nutzen (falls die Möglichkeit besteht)
  • Kontaktoberflächen wie Türklinken regelmäßig mit Haushaltsreiniger abwischen
  • Hygieneartikel nicht mit anderen Haus- oder Wohnungsbewohnern teilen
  • Wäsche regelmäßig und gründlich reinigen

Wer versorgt die Pferde, wenn ich in Quarantäne bin?

Die meisten Freizeitreiter halten ihre Pferde in Eigenregie. Wenn man auf seinem Grundstück bleibt und/ oder auf dem Weg keinen Kontakt zu Personen hat, kann man seine Pferde wahrscheinlich weiter versorgen. Wie die Ausgestaltung der individuellen Quarantäne aussieht, liegt in der Entscheidung des jeweiligen Gesundheitsamtes.
Der vorausschauende Pferdemensch sollte bereits Vorkehrungen getroffen haben für den Fall der Fälle – schließlich kann jeder von uns aus den verschiedensten Gründen unvorhergesehen und plötzlich ausfallen. Wer keine Freunde, Verwandte oder Stallkollegen hat, die sich um die Tiere kümmern, muss sich beizeiten um bezahlte Kräfte kümmern. Nur durch eine vom zuständigen Gesundheitsamt verordnete Quarantäne darf das Tierwohl nicht leiden – dies steht in der Eigenverantwortung eines jeden Pferdebesitzers. Anderes können wir nicht tolerieren.

Können sich unsere Tiere anstecken oder das Virus übertragen?

Bisher gibt es keine Verdachtsfälle. Das Friedrich-Loeffler-Institut – Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – hat hierzu eine Stellungnahme abgegeben: https://kurzelinks.de/urug

Es ist allgemein empfehlenswert, auf Prävention von Infektionskrankheiten zu achten. Dazu zählen regelmäßige Reinigung von Oberflächen und Sanitäranlagen (was durch den jeweiligen Betreiber des Veranstaltungsortes zu gewährleisten ist) sowie gute Belüftung des Veranstaltungsortes (das machen die freiluftliebenden VFDler sowieso!)

Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegserkrankungen schützen

  • eine gute Handhygiene,
  • Husten- und Nies-Etikette
  • sowie Abstand zu Erkrankten halten (Mindestabstand 1 - 2 Meter)

auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind auch in Anbetracht einer Grippewelle angeraten.

Oft gehört es in der VFD zum guten Ton, sich zur Begrüßung die Hand zu geben oder sich zu umarmen. Wir finden, diese an sich freundliche Sitte sollte bis auf Weiteres eingestellt werden. Nehmt es nicht persönlich, wenn Euer Gegenüber ein Händeschütteln oder eine Umarmung ablehnt - Ihr tragt damit dazu bei, dass eine weitere Verbreitung des Virus vermieden wird. Und denkt auch daran: Jeder trinkt nur aus seinem Becherchen und isst mit seinem Löffelchen!

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