Das überraschende Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat uns kalt erwischt: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 05.06.2018 ein Urteil gesprochen (Rechtssache C-210/16), welches auch auf Vereine massive Auswirkungen haben kann. Nach dem Urteil ist ein Betreiber einer sog. „Fanseite“ gemeinsam mit Facebook für den Datenschutz verantwortlich. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. Juni 2018-C-210/16 ist hier abrufbar Link

Für alle Betreiber bedeutet das Urteil, dass die aktuelle Fanpage-Nutzung rechtswidrig ist. Denn mit heutigen Urteil ist klar, dass Betreiber einer Fanpage u.a. beispielsweise eine Datenschutzerklärung vorhalten müssen, wie es bislang  „nur“für Webseiten vorgesehen war. Auch müssen Betreiber nun Nutzern gegenüber Auskunft erteilen, ob Daten gespeichert und verarbeitet werden und wenn ja, wie genau. Dass jedoch kann nur Facebook, da Betreibern überhaupt nicht bekannt ist, in welcher Art und Weise Daten von Facebook erhoben und verarbeitet werden.

Da die VFD als „Verantwortlicher“ anzusehen ist, weil wir Fanseiten unterhalten und so an interessierte Personen herantreten möchten. Hierzu nutzen wir die Daten, die uns Facebook zur Verfügung stellt. Daher schalten wir die Fanseiten zumindest für eine gewisse Zeit auf „nicht sichtbar“. Diesen „Nicht-Sichtbarkeits-Status“ der Seite wird erst einmal so lange beibehalten, bis ggf. Facebook eine Lösung bezüglich einer Datenschutzerklärung für Fanseiten bereitstellt oder das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidung trifft.

Wir hoffen auf eine baldige Lösung!

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