Die VFD begrüßt den von der Umweltministerkonferenz veröffentlichten „Praxisleitfaden Wolf“. Damit haben sich die Länder auf ein gemeinsames Vorgehen in zentralen Fragen des Wolfsmanagements verständigt.

Eine ausführliche Stellungnahme zum Praxisleitfaden wird von der VFD gegenwärtig vorbereitet. Bereits am 12.06.2019 haben wir gemeinsam mit weiteren Verbänden Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards für den Herdenschutz sowie für die letale Entnahme (Tötung) von Wölfen veröffentlicht. Wir haben die damalige Bundesregierung dazu aufgefordert, die Grundlagen für deren praktische Umsetzbarkeit zu schaffen. 

Was bedeutet der Praxisleitfaden für Pferdehalter- und Besitzer? 

Der Schutz der Nutztiere vor Leiden und Schäden auch vor denen durch Wolfsrisse ist nach den Maßgaben des Tierschutzgesetzes (TierSchG) und § 3 Absatz 1 und 3 der Tierschutz-Nutztierhaltungs-Verordnung (TierSchNutztV) eine gesetzliche Verpflichtung des Halters.

Bevor die Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von Wölfen zur Vermeidung ernsthafter wirtschaftlicher Schäden an Pferden erlassen werden darf, müssen “zumutbare” Herdenschutzmaßnahmen wie stromführende Zäune und/oder Herdenschutzhunde sowie Anpassungen im Herdenmanagement zunächst Anwendung finden. Welche konkreten Schutzmaßnahmen als “zumutbar” gelten, entscheidet im Einzelfall die zuständige Naturschutzbehörde. Es wird betont, dass Abwägungen zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen für große Huftiere in Anbetracht verschiedener Gegebenheiten erfolgen sollte. Wie wehrhaft sind die Tiere gegenüber Wölfen? Wie gestaltet sich das Haltungsmanagement, die Anzahl und Altersstruktur der Pferde? Wie groß sind die Weideflächen? 

Im Leitfaden werden explizite Schutzmaßnahmen für Schafe und Ziegen erläutert (u. a. Höhe der einzelnen stromführenden Litzen), bei Pferden beschränkt man sich nur auf allgemeine Aussagen zu möglichen Maßnahmen, ohne präzise Empfehlungen zu geben. So findet man in dem Praxisleitfaden keine Kriterien, die eine objektive Beurteilung zulassen, welche Tiere besonders schützenswert sind. Dabei gibt es aus der Wissenschaft konkrete Empfehlungen, dass vor allem bei Fohlen, Jungpferden und Ponys Herdenschutzmaßnahmen ergriffen werden sollten. 

Bereits 2018 hat die VFD Empfehlungen zu wolfsabweisenden Herdenschutzzäunen veröffentlicht und hat sich dabei auf AID-Broschüre „Sichere Weidezäune“ 2013 bezogen. Siehe Artikel „Wolfsabweisende Zäune für Pferde“. Der unabhängige Fachbeirat Ethik und Tierschutz trägt die Position der VFD zum Herdenschutz mit und hält sie für kompatibel mit den Leitlinien zur Pferdehaltung!

Inzwischen haben andere Organisationen entsprechend Leitfäden für Weidezäune herausgegeben, z.B. von der DLG (Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft) der Leitfaden Elektrozäune mit Hinweisen, wie wolfsabweisende Zäune für Pferdeweiden verbaut werden könnten. 

Wir wünschen uns mehr gesellschaftliche Zusammenarbeit zum Wolf. Wir sehen den im Koalitionsvertrag vereinbarten institutionalisierten Dialog „Weidetierhaltung und Wolf“ als Chance, Interessenskonflikte zwischen Weidewirtschaft, Artenschutz und Jagd durch gemeinsame Dialoge und Verständnis in naher Zukunft zu reduzieren.

Sie finden den Umlaufbeschluss sowie den Praxisleitfaden auf der Internetseite der UMK: 
Praxisleitfaden zur Erteilung artenschutzrechtlicher Ausnahmen nach §§ 45 und 45a BNatSchG beim Wolf, insbesondere bei Nutztierrissen
Umlaufbeschluss Nr. 52 / 2021

Quellen:

Weidetierhaltung & Wolf in Deutschland Empfehlungen für bundeseinheitliche Standards zum Herdenschutz vor Wölfen 

Tierschutz-Nutztierhalterverordnung

https://www.dbb-wolf.de/Wolfsmanagement/herdenschutz  


 

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