In den vergangenen Tagen sind die Posts zur geplanten Novellierung des Bundes-Waldgesetz viral gegangen. Diejenigen, die sich in der VFD schon länger mit dem Thema beschäftigen, versuchen alle aufkommenden Themen sachlich zu beantworten. Aber das ist bei der Vielzahl von Fragen, insbesondere wenn es sich um Formulierungen in den einzelnen Paragrafen handelt, gar nicht so einfach. 

Es stellen sich grundlegende Fragen, warum ein neues Bundes-Waldgesetz denn überhaupt nötig wäre. 

Der Wald in Deutschland ist nicht erst seit den deutlich spürbaren Veränderungen durch die Klimakrise in ernsthafter Gefahr. Die Vernichtung von Wäldern nicht nur in der tropischen Klimazone, sondern hier bei uns in Europe wird immer sichtbarer. Zum Beispiel durch immer weitere Ausweisung von Industriegebieten, durch intensivierten Holzeinschlag oder Vernichtung ganzer Waldgebiete nach Sturm oder durch den Borkenkäfer. 

Im bisherigen gesellschaftlichen Konsens in Deutschland wurde der Wald, sofern er nicht als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist, im Wesentlichen durch Holzeinschlag finanziert. Der Anteil von privaten Wäldern ist bei uns nicht unerheblich und die Hege und Pflege von Waldstücken wird von den Eigentümer*innen somit über Holzeinschlag und Jagdpacht finanziert. Dies betrifft aber auch die staatlichen Forsten. 

Insofern erachten wir ein neues, starkes Bundes-Waldgesetz, welches auch den oben aufgeführten Problemen Rechnung tragen kann, als sinnvoll. Der Wald in Deutschland muss durch ein gesamtgesellschaftliches Engagement geschützt und gestärkt werden. Die Waldbesitzenden dürfen mit den Folgen des Klimawandels nicht allein gelassen werden, sondern benötigen unser Aller Hilfe beim Schutz des Waldes, ohne, dass es einer Enteignung oder Entmündigung gleichkommt. 

Enes darf dabei aber auch nicht vergessen werden: Große land- und forstwirtschaftliche Flächen in Deutschland befinden sich nicht mehr im Besitz von familiengeführten Betrieben. Der Aufkauf ebendieser Flächen durch internationale Holdings, die Agrarindustrie oder Energieunternehmen ist eklatant. Und spätestens hier endet der Vorsatz der „guten fachlichen Praxis“ und „generationenübergreifenden Wirtschaftens“, wenn kurzfristiger wirtschaftlicher Erfolg gefordert wird. 

Wir Reiterinnen und Reiter leben ja nicht in einer Blase, sondern sind Teil unserer Umwelt. Gerade wir, die wir mit unseren Tieren tagtäglich in der Natur unterwegs sind, schätzen den Wald und sind um dessen Schutz bemüht. 

Reiten im Wald – das ist der Gründungszweck unserer Vereinigung.
Nicht erst jetzt setzt sich die VFD für eine Neuausrichtung hin zu einer zukunftsfähigen Waldpolitik ein:
2019 Wie wir das sehen: Die Waldkrise
Keinesfalls darf die Wiederaufforstung dazu genutzt werden, das Betretungsrecht der Erholungssuchenden einzuschränken.

2021 Von der Waldkrise zur nachhaltig ökologischen und generationengerechten Waldwende
Wir brauchen dringend einen Paradigmenwechsel im Umgang mit unseren Wäldern.

Woher kommen die Konflikte? 

Die wenigsten Konflikte entstehen dadurch, dass Reiter*innen im Galopp an Wandernden vorbeipreschen. Auch die Anzahl der relevanten Zwischenfälle mit Mountainbiker*innen ist nach wissenschaftlichen Erhebungen überschaubar. Wie in so vielen Fällen scheint hier der subjektive persönliche Eindruck eben nicht durch Fakten haltbar. Auch wenn eigene Erfahrungen immer am präsentesten sind. 

Verschiedene Untersuchungen zeigen immer wieder, dass die meisten Konflikte durch nicht nachvollziehbare oder falsch ausgelegte Regelungen entstehen. 

Das Bundes-Waldgesetz 1973 war ein großer Erfolg, in dem generell das Betreten des Waldes für alle Nutzergruppen auf allen Wegen erlaubt blieb. 

 Der Zusatz „Die Länder können abweichende Regelungen erlassen“ führte bereits in der Vergangenheit immer wieder zu regionalen Konflikten. In den Bundesländern gibt es sehr unterschiedliche Verfahrensweisen im Umgang mit dem Betretungsrecht.

So wurde das generelle Betretungsrecht in Bayern in die Verfassung aufgenommen – initiiert übrigens durch die VFD Bayern – mit den seit 2021 gültigen „Vollzugshinweisen“ wurden konkrete Regelungen zum Beispiel für die Eignung von Wegen aufgenommen. Dies führt in der Fläche jetzt wieder zu einigen Verwirrungen, die geklärt werden müssen. In einigen Bundesländern (Bayern und NRW) gelingt es immer wieder, die geltenden Regelungen einzuklagen. Ein müßiges, personell und finanziell aufwendiges Procedere für einzelne Wegabschnitte. In anderen Bundesländern (z.B. Schleswig-Holstein, NRW) wird von Reiterinnen und Reitern als einzige Nutzergruppe eine Maut erhoben, teilweise auf rechtlich fragwürdiger Basis. Dann gibt es Regelungen, dass ein Weg, der bereitbar ist, mindestens 2m breit sein muss… Geschotterte, für Pferdehufe nicht geeignete Wege, werden als Reitwege ausgewiesen oder der Wald erstmal generell gesperrt. Dies sind nur einige Beispiele einer ausufernden Regulierungswut. 

Daher schien aus unserer Sicht eine Novellierung des BWaldG sinnvoll. Dieses BWaldG soll bundesweit gelten und die sich widersprechenden Regelungen in den Bundeländern beenden. Ein Grundsatz, den wir als Wanderreiter*innen, die über die Bundesländer hinaus sogar europaweit unterwegs sind, definitiv begrüßen, wenn unsere Forderungen in berücksichtigt werden. 

Mit den im Herbst 2022 begonnenen Treffen im „Zukunftsdialog Wald“ des Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) mit Verbänden der Forstwirtschaft, des Natur- und Umweltschutz sowie der Erholung und Sport, sollten Anregungen aller betroffenen Interessengruppen gesammelt werden und in die Novellierung des Bundes-Waldgesetz einfließen.  

Aus diesen Sitzungen, in denen durchaus kontrovers debattiert wurde, gingen die Beteiligten zumindest mit der Idee raus, dass ein Konsens durchaus möglich schien. 

Ein erster Rückschlag ergaben dann im Mai 2023 die Ergebnisse der WaSEG (Bundesplattform Wald - Sport, Erholung, Gesundheit) Neu-Formulierungen. Dort wurden in einem, für nicht direkt beteiligte Verbände sehr undurchschaubaren Prozess, neue Regelungen für die Nutzung des Waldes erarbeitet. Einige Formulierungen daraus sind geeignet, die Positionierung der Natursportverbände wiederzugeben, andere Formulierungen sind aus unserer Sicht nicht tragbar. Wir – die VFD – haben uns daher von deren Ergebnissen distanziert. siehe Stellungnahme WaSEG 2023

Im Oktober 2023 wurde dann auf der Website der Zeitschrift „Forstpraxis“ ein vorläufiger – nicht offizieller – Referentenentwurf zum BWaldG veröffentlicht bzw. geleakt. 
Beim ersten Lesen dieses Entwurfs konnten die am bisherigen Prozess beteiligten Personen keine Übereinstimmung mit den im Walddialog getroffenen Vereinbarungen sehen. Das Dokument schien nicht reell. 

In einem weiteren, im Dezember 2023 durchgestellten, erneut nicht-offiziellen Referentenentwurf, bestätigten sich allerdings die Formulierungen des ersten, geleakten Entwurfs. 

Uns als Vertreter*innen des Natursports, interessiert natürlich insbesondere der Paragraf „Betretungsrecht“. 

Auf der Klausurtagung November 2023 hat sich der VFD-Bundes-Arbeitskreis Recht mit den Formulierungen intensiv auseinandergesetzt. Verschiedene Stellungnahmen wurden an unsere Dachverbände DNR (Deutscher Naturschutzring) und Kuratorium Sport und Natur versendet. Wir unterstützen den gemeinsamen Gesetzentwurf der Naturschutzverbände, haben uns einer gemeinsamen Stellungnahme des Fahrradindustrie angeschlossen und verfassen Schreiben an die beteiligten Referate im BMEL – Bundesministerium Ernährung und Landwirtschaft, in dessen Ressort der Wald fällt. 

Und während auf der einen Seite an den korrekten Formulierungen der Paragraphen gearbeitet wird, sollte auch noch einmal klargestellt werden, dass der Schutz unserer Wälder vorrangiges Ziel sein muss. 

Die Forderungen: 

Die Gleichstellung von Nutzfunktion (Forstwirtschaft) – Schutzfunktion (Natur- Umwelt und Klimaschutz) und der Erholungsfunktion (inklusive Natursportarten) muss im BWaldG festgeschrieben werden. 

Das Betretungsrecht bleibt unangetastet. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Naturschutzverbände. Eine Ent-Bürokratisierung auf einfache, von jedem und Jeder Nutzer*in leicht verständliche Grundregeln. Die fachlich begründete und ggf. auch zeitlich begrenzte Sperrung von Wegen (z.B. bei Holzeinschlag, Witterungsbedingungen oder Ungeeignet für einzelne Nutzergruppen) bleibt davon unbeeindruckt. Diese Sperrungen werden durch die Behörden angeordnet unter Einbeziehung der betroffenen Verbände. 

Keine Erhebung von „Eintrittsgeldern“ oder Wege-Maut für einzelne Nutzergruppen. 
Die VFD setzt sich für den Erhalt von naturnahen Wegen ein. Wir nutzen in aller Regel keine Reitwege und erachten diese höchstens in besonderen Regionen für sinnvoll (z.B. Ballungsgebiete). 

Was können wir tun? 

  • Verantwortung übernehmen für die von uns genutzten Wege 
  • Kein Auseinander-Dividieren lassen der verschiedenen Gruppen im Natursport 
  • nicht die „Unbelehrbaren“ sollten die Regeln bestimmen 
  • gemeinsam sind wir stärker

Wir setzen uns ein: 

  • Für ein freies, liberales und für alle Nutzergruppen unentgeltliches Betretungsrecht 
  • Mehr Wegekilometer schaffen!  
    Weitere Zerstörungen der vorhandenen Wege müssen unterbunden werden! 
  • Verständnis füreinander; miteinander reden; Konflikte frühzeitig ansprechen. 
  • Der Slogan „Rücksicht macht die Wege breit!“ gilt für alle Nutzergruppen 
  • Keine Reitwege, sondern „reitbare Wege“ – gerne für alle Nutzergruppen offen  
  • Freiheit entsteht aus Verantwortung, Bewusstmachen und Wissen! 

Rücksicht auch für Land- und Forstbetriebe

  • Zeitlich begrenzte und gut erkennbare Wegesperrungen  
    (z.B. bei Holzeinschlag) sind zu beachten! 
  • Aufwuchsflächen (Felder und Wiesen) sind nicht zu betreten 
  • Ökosystemleistungen sind zu honorieren.  
  • Allerdings nicht durch einzelne Nutzergruppen, sondern durch gesamtgesellschaftliche Verantwortung! 

Bianka Gehlert

 


Filme zum Miteinander im Wald:  

"Trail-Etikette":

Trail Etiquette for hikers, bikers, and horse riders on the National Forest: 

 

Stop, Speak, Smile 

https://www.youtube.com/watch?v=g3BIVwloXFs 

und "Sei nett, sag Hallo!"  

  

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