Der AK Recht bietet den Beauftragten eine Plattform für den Austausch von Informationen, Erfahrungen und Strategien bei ihrem Engagement für eine pferdefreundliche Gesetzgebung und Gesetzesauslegung, sowie im Kampf und der Prävention gegen Reitverbote.
Daneben erarbeitet der Arbeitskreis im Auftrag des Bundesverbandes Entscheidungsempfehlungen und Stellungnahmen.
Eine Rechtsberatung der VFD-Mitglieder durch den Arbeitskreis Recht erfolgt jedoch nicht. Dies übernehmen die Vertragsanwälte der VFD, die es bereits in den meisten Landesverbänden gibt. Kontakt

Das OLG Nürnberg hat mit Urteil vom 29.03.2017 (AZ: 4 U 1162/13) entschieden, dass ein Pferdehalter auch  gegenüber der Reitbeteiligung für Unfälle, welche durch das Pferd verursacht werden, haftet. Eine Information von Rechtsanwalt Frank Richter.

Wie die obere Forstbehörde informierte, erließ das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft am 19.12.2014 eine Regelung hinsichtlich der Erhebung der Reitwegeabgabe 2015. Mit Artikel 5 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2015/2016 sollen die Regelungen über ...

Wer seine Pferde am Haus halten will, hat sich zuvor durch eine Vielzahl von Vorschriften und Gesetzen zu kämpfen. Albert Schwan, zweiter Vorsitzender des VFD-Bundesvorstands, führt durch den Paragrafendschungel.

  bitte beachtet das einhzeitliche Aktenzeichen: 8603.03-129/14   Liebe VFD-ler, liebe Pferdefreunde, anbei findet Ihr die Begründung des Widerspruches gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Görlitz zum Widerruf von Reitwegen im Zittauer Gebirge. Vielen Dank an alle, die uns mit ...

Das überarbeitete Rechtsbuch speziell für Reiter und Fahrervon Susanne Bauer und Heiner Natschack findet ihr unter VFD-Bayern.de.

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