Zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem dänischen Landwirtschaftsministerium sowie unter Beteiligung des MELUND wurde ein ab sofort geltendes neues Abkommen verhandelt

 

MLLEV SH                   Kiel, den 6. Juli 2022

Sehr geehrte Damen und Herren, 

durch Inkrafttreten des neuen EU-Tiergesundheitsrechts war es zuletzt nicht mehr möglich, Equiden (Pferde und andere Einhufer) unter erleichterten Bedingungen nach Dänemark zu verbringen, sodass bei jeder Verbringung eine formale Abfertigung mit Ausstellung eines TRACES-Attests erfolgen musste – sowohl beim Transport nach Dänemark als auch beim Rücktransport nach Schleswig-Holstein.  

Um zu ermöglichen, dass Equiden wieder unter erleichterten Bedingungen verbracht werden können, wurde zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und dem dänischen Landwirtschaftsministerium (Ministry of Food, Agriculture and Fisheries of Denmark) sowie unter Beteiligung des MELUND ein ab sofort geltendes neues Abkommen verhandelt. 

Eine erleichterte Verbringung ohne formale Abfertigung und ohne Ausstellung eines Attests in TRACES vor jedem Transport durch das Veterinäramt ist für Equiden u.a. unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Derartige Verbringungen können zwischen dem gesamten Gebiet Schleswig-Holsteins und dem Gebiet Süddänemark sowie den dänischen Verwaltungseinheiten Lolland, Guldborgsund und Vordingborg erfolgen.

  • Der verbringende Tierhalter muss vor Durchführung der Verbringungen für diese Aktivitäten bei dem für ihn zuständigen Veterinäramt gelistet sein.

  • Innerhalb von sechs Monaten nach Listung muss eine Kontrolle des Betriebs und der darin befindlichen Equiden durch das zuständige Veterinäramt erfolgen; danach muss der Betrieb sich einmal jährlich einer Kontrolle unterziehen, um weiterhin von der Möglichkeit vereinfachter Verbringungen zu profitieren.

  • Die Tiere können unter den genannten Bedingungen für unterschiedliche Aktivitäten (u.a. kulturelle oder Sportveranstaltungen, freizeitliche Unternehmungen) unter Wahrung der für die Aufenthaltsdauer der jeweiligen Aktivität festgelegten Fristen nach Dänemark bzw. zurück nach Schleswig-Holstein verbracht werden.

  • Beim Transport der Equiden sowohl nach Dänemark als auch zurück nach Schleswig-Holstein ist eine speziell für derartige Verbringungen vorgesehene Tierhaltererklärung mitzuführen und die weiteren Anforderungen an das innergemeinschaftliche Verbringen von Equiden einzuhalten.

    Diese Tierhaltererklärung gilt für den Transport nach Dänemark, die jeweilige Aktivität/Veranstaltung und die Rückkehr zum Herkunftsbetrieb innerhalb der entsprechenden Zeiträume.

 

Detaillierte Informationen zu den Rahmenbedingungen und Anforderungen bei Verbringungen unter erleichterten Bedingungen sind dem anliegenden Informationsschreiben zu entnehmen. 
Die notwendigen Dokumente im Anschluss an diesen Artikel!

 

Bitte beachten Sie, dass Tierhalter, die gelistet werden wollen, um erleichterte Verbringungen durchführen zu können, sich mit dem für sie zuständigen Veterinäramt in Verbindung setzen müssen. 

 

Information:
Informationen_zur_Vereinbarung_DNK-DEU_zum_Verbringen_von_Equiden_in_Grenznähe.pdf762.37 kB


Selbst-Erklärung: 
220629-Selfdeclaration-Personlig_erklæring-Eigenerklärung-beschreibbar.pdf215.06 kB

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