EU Norm 25/2006 vom 01.04.2006 – PSI 7355 MI.O – Verkehrssicherungspflicht (Aprilscherz)
Wie aus den Medien bekannt, sind die länderspezifischen Rechtsregelungen aus den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten bis Ende des Jahres 2012 den gültigen EU-Normen anzugleichen, um eine einheitliche Rechtskonformität in der gesamten EU zu garantieren.
Da im Bereich des Verkehrsrechts bereits seit Jahren länderübergreifende Regelungen gültig sind, wurde hier bei der Anpassung mit wenig Problemen gerechnet. Was aber kaum jemand bisher realisiert hat: In der EU Norm 25/2006 werden Tiere, die am Straßenverkehr teilnehmen, als Fahrzeuge eingestuft.
Was hat das für uns Pferdehalter und (Wander)Reiter für Konsequenzen?
Zunächst: Mit der bisherigen Regelung in § 17 in Verbindung mit § 28 StVO (Straßenverkehrsordnung) wird bestimmt, das analog zu motorbetriebenen Fahrzeugen auch Tiere nachts und in der Dämmerung beleuchtet sein müssen, und zwar mindestens mit einer nach vorn weiß und nach hinten rot leuchtenden Lampe.
Wenn die deutsche Straßenverkehrsordnung jetzt dem gültigen EU-Recht angepasst wird, demzufolge also Fahrzeuge beleuchtet sein müssen, und weiters die EU-Norm 25/2006 Tiere den Fahrzeugen gleichstellt, bedeutet dies für Reiter im Straßenverkehr, dass ihre Tiere analog zu Fahrzeugen mit einer der StVZO (Straßenverkehrszulassungsordnung) entsprechenden Beleuchtung ausgestattet sein müssen. Die bisher genutzte sog. „Stiefellampe“ wird dann nicht mehr ausreichend sein.
Achtung: Diese Änderungen werden in einigen Bundesländern bereits zum 01.04.2012 gültig!
Nach Auskunft von Oberkommissar Horst Meckernicht, Pressesprecher der Polizeidirektion Hamburg Nordost, werden Zuwiderhandlungen bereits ab diesem Datum als Ordnungswidrigkeit eingestuft und entsprechend geahndet.
Experten der VFD und des TÜV Norddeutschland e.V., Niederlassung Tätendorf-Eppensen, haben sich hierzu Gedanken gemacht und einen Prototyp zur Beleuchtung an Reitpferden entwickelt. Die TÜV-Dienststelle Tätendorf-Eppensen soll künftig schwerpunktmäßig ebenfalls die dann notwendige zweijährige Hauptuntersuchung bei Equiden durchführen. Entsprechende Hebebühnen wurden bereits installiert.
Auf den Fotos ist ein sehr früher Prototyp der Beleuchtung zu sehen, der in den letzten zwei Monaten umfangreichen Tests ausgesetzt wurde. Die im Moment verwendete, produktionsfertige Version befindet sich, ergänzt um eine Hupe, im Zulassungsverfahren durch die zuständigen Behörden.
Durch die ausschließliche Verwendung von in der Raumfahrt verwendeten Materialien konnte eine erhebliche Preissteigerung erreicht werden, auch konnte das Gewicht der Beleuchtungseinrichtung von 15,1 kg auf 12,4 kg vermindert werden - hinzu kommt allerdings noch eine Batterie.
Technisch versierte Mitglieder des AK Wanderreiten haben zu dem Beleuchtungssystem noch einen speziellen Dynamo entwickelt, der das Mitführen einer Autobatterie in der rechten Satteltasche erspart. Nachteil ist allerdings, das diese Schüttelbatterie permanent mit allen vier Hufeisen verbunden sein muß, damit der notwendige Massekontakt hergestellt wird.
Die Beleuchtungseinrichtung für Reitpferde wird unter dem Namen “hippolight®” in den Handel kommen, die unverbindliche Preisempfehlung wird auf 104,-- € lauten. Der oben erwähnte Dynamo ist als zusätzliche Ausrüstungsergänzung erhältlich.
Mehr Informationen hierzu erteilt der VFD Arbeitskreis Wanderreiten.
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