Wanderreitstationen mit ihren Unterbringungsmöglichkeiten für Equiden und Reiter/Fahrer/Säumer können sich sich als VFD-Wanderreitstationen nach den aktuellen VFD-Standards anerkennen lassen.

Der VFD-Arbeitskreis Wanderreiten, -fahren und säumen (WWS)  hat das Verfahren zur Anerkennung von Wanderreitstationen 2024 erneut überarbeitet und neue Unterlagen (Handreichungen, Infoblatt, Prüfprotokoll) erstellt. Entsprechend geprüfte und gekennzeichnete Betriebe genügen unseren Ansprüchen an unsere Leitlinien. Die Qualitätsstandards und weitere Informationen sind auf unserer Homepage hier unter Downloads veröffentlicht.

Als Mindestanforderung für die Anerkennung gilt ein verantwortungsbewusster Umgang mit Menschen, Pferden (Tieren) und der Natur. Die Sicherheit aller Beteiligten und das Pferdewohl entsprechend den VFD-Leitsätzen zum Umgang mit dem Pferd stehen im Vordergrund. Regelmäßiger freier Auslauf und tiergerechte Haltung und Nutzung sind für alle Pferde (Esel/Mulis) sicherzustellen. Als Mindestanforderung für Haltung und Nutzung sind dieLeitlinien für Tierschutz im Pferdesport und zur Beurteilung von Pferdehaltungen" einzuhalten.

Von ausgewählten erfahrenen Geländereitern und Wanderrittführern wird die jeweilige Station geprüft. In den Kategorien Equiden, Mensch und Sicherheit, wird die Versorgung und Unterbringung der Equiden kontrolliert und festgehalten. Die Versorgung und Unterbringung der Reiter und Fahrer/Säumer, sowie die relevanten Sicherheitsvorgaben werden ebenso nach unseren Standards geprüft.
Dies geschieht gemäß den tierschutzrelevanten Richtlinien, unseren VFD-Leitsätzen und von uns festgelegten Standards.
Geprüfte Wanderreitstationen werden als solche aufgenommen, erhalten eine Urkunde und ein Stationsschild. Und können somit mit den gehobenen Qualitätskriterien entsprechend werben.

Die Kriterien werden vom AK Wanderreiten, -fahren und Säumen regelmäßig überarbeitet.

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