Am Freitag, dem 29.5.2020 hat die Saarländische Landesregierung 29.05.2020 eine neue Rechtsverordnung bekanntgegeben, die mit Datum Montag, 01. Juni 2020 in Kraft tritt.
In der Rechtsverordnung sind Änderungen wie z. B. die Vergrößerung der Trainingsgruppe von 5 auf 10 Personen und Wettkämpfe im Freizeitbereich unter folgenden Voraussetzungen erlaubt:
(9) Der Kurs-, Trainings- und Sportbetrieb sowie der Betrieb von Tanzschulen können unter Einhaltung der folgenden Voraussetzungen aufgenommen werden:
- Einhaltung des Mindestabstandes nach § 1, also Mindestabstand 1,5 Meter
- Ausübung allein oder in kleinen Gruppen von bis zu zehn Personen, bei denen das Training des Einzelnen im Vordergrund steht,
- kontaktfreie Durchführung mit Ausnahme des familiären Bezugskreises,
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Geräten,
- Nutzung der Umkleide- und Nassbereiche unter Abstands- und Hygieneregeln,
- Vermeidung von Warteschlangen beim Zutritt zu Anlagen,
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten,
- keine besondere Gefährdung von vulnerablen Personen durch die Aufnahme des Trainingsbetriebes und
- keine Zuschauer.
In § 3 (2) heißt es:
(2) Ab 15. Juni 2020 können unter freiem Himmel Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 50 Personen stattfinden; dabei sind Veranstaltungen, bei denen mehr als 10 Personen anwesend sind, mit Ausnahme der Veranstaltungen nach Absatz 1 Nr. 2, der Ortspolizeibehörde zu melden, der Mindestabstand nach Maßgabe des Absatzes 1 Satz 3 einzuhalten; geeignete Maßnahmen zur vollständigen Nachverfolgbarkeit sind nach Maßgabe des § 3a zu treffen und besondere infektionsschutzrechtliche Auflagen zu beachten. Veranstaltungen unter freiem Himmel, zu denen je Veranstaltungstag und -ort in der Summe mehr als 100 Personen zu erwarten sind, sind bis einschließlich 29. Juni 2020 untersagt; das Gleiche gilt für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 50 Personen.
Die gesamte Rechtsverordnung vom 29.5.2020 könnt ihr unter Folgendem Link lesen:
https://corona.saarland.de/DE/service/massnahmen/verordnung-stand-2020-05-29.html