Gemeinsame Pressemitteilung der Pferdesportverbände Rheinland e.V. und Westfalen e.V., des Aktionsbündnis pro Pferd e.V. und der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. vom 17.11.2016:
„Das Reiten in Feld und Wald war bisher im Landschaftsgesetz (LG) geregelt. Dieses wurde jetzt durch das Landesnaturschutzgesetz (LNatschG) abgelöst.
Dort wurden die Regelungen für das Reiten zum Teil neu gefasst. Erfreulicherweise kann man von einer liberaleren Regelung sprechen.
Konkret:
Das Reiten im Wald ist grundsätzlich auf allen Fahrwegen gestattet. Nach der Definition sind Fahrwege befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.
[Anmerkung der VFD NRW: Von jeder Regel gibt es Ausnahmen. Daher wird es den Kreisen und kreisfreien Städten auch weiterhin ermöglicht, Freistellungsgebiete zu definieren oder das Reiten in bestimmten Waldflächen auf ausgewiesene Reitwege zu beschränken.]
Das Verbot, Hunde mitzuführen, wurde wieder gestrichen.
Das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald richtet sich nach den Vorschriften über das Reiten. Das Führen von Pferden im Wald ist darüber hinaus auf allen Wegen gestattet.
Die Vertreter der Pferdesportverbände hatten auch Verbesserungen für das Kutschfahren angestrebt, leider ohne Erfolg.
Das Landesnaturschutzgesetz wurde am 09. November 2016 verabschiedet und tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes NRW in Kraft.
Zu beachten ist allerdings, dass es in Bezug auf die Regelungen zum Reiten Übergangsfristen gibt.
Das bedeutet, dass die bisherigen Bestimmungen zum Reiten in Feld und Wald weiterhin Gültigkeit haben.
Ab dem 01. Januar 2018 tritt dann die neue Reitregelung in Kraft.
Eine einheitliche Kartierung darüber, welche Regelungen für das Reiten im Wald, in den Kreisen und kreisfreien Städten Anwendung finden werden, wird vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW zum 01. April 2018 veröffentlicht.
Die Vertreter der Pferdesportverbände Rheinland e.V. und Westfalen e.V., sowie der Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland e.V. hatten wiederholt Gespräche mit den zuständigen Referenten im Ministerium geführt. Es bestand sogar die Gelegenheit, Herrn Minister Remmel gegenüber die Probleme beim Reiten im Gelände darzulegen.
Nach Vorlage des Gesetzentwurfs hatten die Verbände sofort reagiert. Eine gemeinsame Stellungnahme wurde verfasst und Gespräche mit mehreren Landtagsabgeordneten von verschiedenen Parteien geführt.
Im Zusammenhang mit dieser Novellierung hat sich auch auf diesem Gebiet eine enge Zusammenarbeit mit dem Aktionsbündnis pro Pferd (APP) e.V. entwickelt.
Über diesen Verein war es möglich, dass der Pferdesport in der Anhörung im Landtag am 30. Mai 2016 zu dem neuen Gesetzentwurf mündlich Stellung nehmen konnte.
Erfreulicherweise ist festzustellen, dass sich bei dieser Novellierung zusätzlich weitere Verbände engagiert und schriftliche Stellungnahmen an den Landtag verschickt haben. Alle Schreiben waren inhaltlich sehr sachlich und fachlich formuliert.
Zu danken ist der Deutschen Reiterliche Vereinigung e.V., dem Islandpferde- Reiter- und Züchterverband e.V., der Deutschen Schleppjagd-Vereinigung e.V. und dem Kreisreiterverband Warendorf e.V..
Mit der neuen Regelung für den Wald wird es künftig weitreichendere Reitmöglichkeiten geben.
Den Reitern fällt die Aufgabe zu, für ein gedeihliches Miteinander zu sorgen. Dazu zählt vor allem, dass die nach wie vor erforderlichen Kennzeichen mit den aktuellen Plaketten getragen werden. Hier gibt es immer noch Defizite.
Ein mitgeführter Hund sollte für Waldbesitzer, Jäger und andere Erholungssuchende kein Ärgernis darstellen.
Wir wollen bei der Umsetzung dieser Punkte und weiterer offener Fragen Hilfestellung geben. Wenn konkrete Planungen vorliegen, werden wir wieder informieren.“
Mitglieder der VFD NRW finden weitere Infos im NRW-internen Bereich des vfdnet!
Foto: Kerstin Meißner