Am 24.11.2022 verabschiedete das EU-Parlament die Resolution P9_TA(2022)0423 „Schutz der Viehwirtschaft und der Großraubtiere in Europa“. Diese enthält Forderungen an die Europäische Kommission und die Mitgliedsstaaten, die Auswirkungen der Verbreitung von Wölfen auf extensive Tierhaltungssysteme zu analysieren und diese zu verringern. Weiter wird die EU-Kommission aufgefordert, verstärkte Unterstützung von Schutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen, den Austausch von Interessensgruppen über das Management von Wölfen zu fördern und Vorschläge zur Bewertung des Schutzstatus des Wolfes zu erarbeiten.

In den Medien, wie auch in den Interpretationen zahlreicher Politiker findet die Forderung nach Änderung des Schutzstatus des Wolfes besondere Aufmerksamkeit (NR-Kurier, 2022; Stern, 2022) und wird nicht selten unvollständig dargestellt.

Aber trifft das den Kern der Resolution?

Um das festzustellen hat die VFD AG Herdenschutz die Resolution analysiert und das Ergebnis in einer kommentierten Form der Resolution hier aufgearbeitet.

Festzustellen ist, dass es keine konkrete, eigenständige Forderung nach einer Änderung des Schutzstatus des Wolfes gibt. Diese steht im Zusammenhang mit einer Änderung des Schutzstatus in der Berner Konvention, deren Ablehnung aber zum Zeitpunkt der Resolution schon bekannt sein durfte.
Vielmehr weist die Resolution auf einen wissenschaftlich basierten Umgang mit dem Thema Schutz der Viehwirtschaft und damit der Weidetierhaltung hin.

Die Resolution lässt nicht erwarten, dass sich in absehbarer Zeit etwas am Schutzstatus des Wolfes ändert. Damit bleiben die Rechtsgrundlagen für die Anwendung von Ausnahmeregelungen bestehen. Dies legt den Handlungsspielraum für das Engagement der VFD für den Schutz unserer Weidetiere fest. Bereits in den aktuellen Beiträgen:

Die beiden Beiträge, sowie die kommentierte Fassung der Resolution sollen helfen, die Zusammenhänge und Abhängigkeiten beim Umgang mit dem Thema „Schutz unserer Equiden“ zu erkennen und Beiträge (z. B. St. Georg, 2022; DJV, 2022) oder Aussagen von Politikern zu einem Bestandsmanagement (z. B. topagrar, 2021) beurteilen und kritisch bewerten zu können.

Als Interessenvertretung für die EquidenhalterInnen, besonders im Freizeitbereich, wird die VFD als kompetenter Ansprechpartner auf politischer Ebene wahrgenommen und für den sachlichen Umgang mit der Thematik geschätzt (z. B. DBBW, 2022; LANUV, 2022; FAWF, 2022). Die VFD agiert auf  Basis geltenden Rechts und ihrer Satzung. Die aktuellen Dokumente auf Ebene der EU und der Berner Konvention bestätigen den bisher eingeschlagenen Weg und die Forderungen der VFD.  

 

Der Fokus der VFD ist der Schutz unserer Tiere und der Erhalt ihrer artgemäßen Haltung. Dafür gilt es die Förderung des Herdenschutzes und darauf aufbauend die konsequente Anwendung der möglichen Ausnahmeregelungen einzufordern!

 

Der Wolf und sein Schutzstatus genießen europaweite Aufmerksamkeit der beständig geprüft wird. Der von der Berner Konvention in Auftrag gegebene Bericht des IUCN (2022) enthält die aktuellsten Informationen über Wolfszahlen, Trends, Hauptbedrohungen und Erhaltungsmaßnahmen auf Länder-, Populations- und gesamteuropäischer Ebene.

 

Weitere hilfreiche Informationen zu Pferd und Wolf sind auf der Webseite pferdundwolf.org aufgearbeitet.

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