Spazierengehen, Natur beobachten oder eventuell noch Radfahren dürfen nicht die einzig vertretbaren Arten der Erholung in Naturschutzgebieten sein. Als gleichberechtigte Erholungsform muss deshalb das Gelände- und Wanderreiten akzeptiert werden, schließlich unterscheiden sich Reiter von Fahrradfahrern lediglich in der Wahl ihres Fortbewegungsmittels und stellen für die meisten Tierarten auch die geringste Störung dar.
Wenn es aus Gründen des Artenschutzes nicht erforderlich ist, dürfen Reitern in Naturschutzgebieten nicht die schönsten und wertvollsten Reitstrecken entzogen werden weil es eben „schon immer“ Verwaltungspraxis war, das Reiten zu reglementieren. Da der Schutz des land- und forstwirtschaftlichen Wegenetzes normalerweise nicht im Schutzzweck verankert ist, kann die Konsequenz nur die Freigabe der Wirtschaftswege in Naturschutzgebieten für Reiter sein.
Leicht nachvollziehbare Ausnahmen wird es in den Fällen geben, in denen generell Besucherlenkung aus Artenschutzgründen erforderlich ist. Dieser unnötige Konflikt kann weitgehend vermieden werden, wenn ehren- und hauptamtlicher Naturschutz verstärkt mit den Reiterverbänden zusammenarbeiten, um Unkenntnis und Vorurteile auf beiden Seiten abzubauen.
Kurz gesagt: Eine Reduzierung des Wegenetzes bei der Ausweisung von großflächigen Naturschutzgebieten muss sich am Schutzzweck orientieren und darf nicht pauschal die Reiter treffen. Angebote bringen weitaus mehr als Verbote! Reiter müssen als normale Erholungssuchende in Schutzgebieten akzeptiert werden.
Die VFD vertritt die Freizeitreiter und -fahrer, also jene Menschen, die sich mit ihren Pferden oft oder hauptsächlich in der Natur / Umwelt aufhalten. Die bisherigen Ausführungen sollen zur sachlichen Auseinandersetzung mit der Thematik Pferde und Umwelt im weiteren Sinne beitragen. Wir leiten daraus unsere folgenden Positionen ab:
1. (extensives) Reiten ist ökologisch verträglich
2. Breitensport in der Landschaft ermöglichen
3. Wegerecht in Schutzgebieten auch für Reiter
4. Einheitliches Wegerecht in ganz Deutschland
5. Berücksichtigung des Reitens in der Planung
6. Pferdehaltung steht nicht im Widerspruch zum Natur- und Landschaftsschutz
7. Pferdegerechte Haltung muss ein Grundrecht für jedes Pferd werden
8. Mehr Zugpferde in Land- und Forstwirtschaft einsetzen
9. Genetische Vielfalt der Pferderassen erhalten
Quelle mit Primärquellen: Unser Positionspapier Pferd&Umwelt