
Wenn der Zutritt oder die Benutzung von Wegen, deren Betreten oder Benutzung nach dem Landschaftsgesetzes NRW für Reiter erlaubt ist, z.B. durch überbreite Schrankenanlagen nicht mehr oder nicht mehr gefahrlos möglich ist, wendet Euch an Eure VFD-Reitwegebeauftragten! Die nehmen dann wegen dieser ... [mehr]