
Reiter dürfen künftig auch mit stark motorisierter Zugmaschine auf das ReitturnierKünftige Ausnahme zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden. [mehr]