In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2) Landesnaturschutzgesetz, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. Die Kreise und kreisfreien Städte können das Reiten auch auf allen privaten Wegen zulassen oder aber das Reiten auf ausgewiesene Reitwege beschränken. Dazu sind Allgemeinverfügungen notwendig, die in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Übersicht über die Reitregelungen in NRW hier

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Dabei ist das Führen von Pferden gemäß § 58 (9) dem Reiten gleichgesetzt. Das hat zur Folge, dass ab sofort auch geführte Pferde gekennzeichnet werden müssen! Das Reitkennzeichen muss mit einer für das laufende Jahr gültigen Reiterplakette versehen sein. Kennzeichen und Plaketten können bei der Unteren Landschaftsbehörde des jeweiligen Kreises erworben werden. Das Reitrecht in NRW als PDF

In drei Wäldern des Kreises Unna darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen. Wir danken unseren Reitwegebeauftragten ...

In den Wäldern des Kreises Wesel darf bis zum 31.12.2018 ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Eleonore Larzonei, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen ...

In den Wäldern der Stadt Duisburg darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Wir danken unserer Reitwegebeauftragten Eleonore Larzonei, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht hat und sich auch weiterhin für unsere Rechte einsetzen wird. ...

In den Wäldern der Stadt Aachen darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Wir danken unseren Reitwegebeauftragten Vanessa Tegtmeyer und Helmut Klebach, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht haben und sich auch weiterhin für unsere Rechte ...

In den meisten Wäldern des Kreises Lippe darf zukünftig auf allen Wegen geritten werden. Ausgenommen von dieser Regelung sind allerdings:- Wege innerhalb von festgelegten Sperrgebieten (s.u.),- die nach den Vorschriften des LNatSchG gekennzeichneten Wanderwege, Wanderpfade und Sport- und Lehrpfade, ...

In vielen Wäldern des Kreises Herford darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Im Bereich "In der Gehle" gilt dies ebenfalls, dort sind allerdings keine Reitwege ausgewiesen, so dass das Reiten komplett verboten ist. In den übrigen Wäldern gilt die gesetzliche ...

Im Kreis Borken gilt ab 01.01.2018 die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen. Nach Abwägung der vorgetragenen Anregungen und Bedenken beabsichtigt der Kreis, von der Erweiterungs- bzw. Einschränkungsoption (§ 58 Abs. 3 und ...

In den Wäldern der Stadt Bottrop darf zukünftig weiterhin ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Gemäß der Allgemeinverfügung sollen für das Führen von Pferden im Wald gemäß § 58 Abs. 9 LNatSchG die v. g. Vorschriften über das Reiten entsprechend gelten. Wir weisen ...

In den meisten Wäldern des Kreises Warendorf darf zukünftig weiterhin auf allen Wegen geritten werden. Ausgenommen sind vier Waldgebiete, in denen gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie alle Fahrwege beritten werden dürfen. Hier findet ihr einen Auszug ...

In den Wäldern der Stadt Hagen darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Wir danken unseren Reitwegebeauftragten Susanne Kampmann und Wibke Marquardt, die sich im Vorfeld sehr um eine liberalere Lösung bemüht haben und sich auch weiterhin für unsere Rechte ...

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