In den Wäldern der Stadt Leverkusen darf weiterhin nur auf ausgewiesenen Reitwegen geritten werden. Wir danken unserem Reitwegebeauftragten Ulrich Rüdiger, der sich im Vorfeld um eine liberalere Lösung bemüht hat. Leider konnten wir im Ballungsraum Leverkusen keine andere Regelung erreichen. Hier ... [mehr]
In Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich die Regelung des § 58 (2) Landesnaturschutzgesetz, wonach das Reiten im Wald auf öffentlichen Verkehrsflächen, auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen gestattet ist. Die Kreise und kreisfreien Städte können das Reiten auch auf allen privaten Wegen zulassen oder aber das Reiten auf ausgewiesene Reitwege beschränken. Dazu sind Allgemeinverfügungen notwendig, die in den Amtsblättern veröffentlicht werden. Übersicht über die Reitregelungen in NRW hier
Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Dabei ist das Führen von Pferden gemäß § 58 (9) dem Reiten gleichgesetzt. Das hat zur Folge, dass ab sofort auch geführte Pferde gekennzeichnet werden müssen! Das Reitkennzeichen muss mit einer für das laufende Jahr gültigen Reiterplakette versehen sein. Kennzeichen und Plaketten können bei der Unteren Landschaftsbehörde des jeweiligen Kreises erworben werden. Das Reitrecht in NRW als PDF
In den meisten Wäldern der Stadt Wuppertal darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. Dies betrifft alle Wälder westlich der A1. In den übrigen Wäldern (östlich der A1) gilt die gesetzliche Regelung, wonach öffentliche Wege, ausgewiesene Reitwege sowie ... [mehr]
In den meisten Wäldern des Rheinisch-Bergischen Kreises darf zukünftig ausschließlich auf den gekennzeichneten Reitrouten des Reitroutennetzkonzeptes des Rheinisch-Bergischen Kreises aus dem Jahre 2012 und darüber hinaus auf allen sonstigen gekennzeichneten Reitwegen geritten werden. In den übrigen ... [mehr]
In den Wäldern der Stadt Köln darf weiterhin nur auf ausgewiesenen Reitwegen geritten werden. Wir danken unseren Reitwegebeauftragten Ulrich Rüdiger und Tobias Teichner, die sich im Vorfeld um eine liberalere Lösung bemüht haben. Leider konnten wir im Ballungsraum Köln keine andere Regelung erreichen. Hier ... [mehr]
Am 26. November haben sich 24 Reitwegebeauftragte und Mitglieder des Arbeitskreises GWT (Gelände-, Wanderreiten und Tourismus) zu einem Workshop in Duisburg getroffen. Die Reitwegebeauftragten berichteten über die geplante neue Reitregelung in ihrem jeweiligen Kreis bzw. ihrer kreisfreien ... [mehr]
Die Vereinigung der Freizeitreiter und -fahrer in Deutschland (VFD) e.V. ist das größte Netzwerk für Freizeitreiter und -fahrer in ganz Deutschland. Mehr als 72.000 Mitglieder sind schon dabei – und es werden täglich mehr. Die VFD wurde im Jahr 1973 gegründet. Anlass war die Wahrung des Rechts ... [mehr]
Nach der Änderung des Reitrechtes in NRW stehen derzeit die Abstimmungen zur neuen Reitregelung in den einzelnen Kreisen an. Dabei arbeiten die Reiterverbände (VFD und die PSVs) eng zusammen, um die bestmöglichen Ergebnisse für alle Reiter zu erzielen. Am 30.08.2017 wird daher in Kamen ein Treffen ... [mehr]
Nur noch etwas mehr als ein halbes Jahr, dann treten die neuen Regelungen zum Reiten in Kraft. Die wichtigsten Infos und einen Auszug aus dem Landesnaturschutzgesetz haben wir in einem Flyer zusammengestellt, den ihr hier findet: VFD_NRW_Flyer_zum_Reitrecht_1-2017.pdf2.22 MB [mehr]
Viele Ehrenamtler in unseren Unterverbänden kümmern sich um Fragen rund ums Thema Reitwege, z.B.: Wie wird das neue Reitrecht umgesetzt? Was wird aus den bisherigen Reitwegen? Wo darf ich überhaupt reiten? Warum ist der Weg gesperrt? Wie werden die Mittel aus der Reitabgabe verwendet? ... Unter ... [mehr]